|
|
Im Rahmen der Jugendhilfe bieten wir Hilfen nach den §§ 27, 31,35, 35a SGB VIII an. Um diesen Hilfen gerecht zu werden sind unterschiedliche pädagogische und fachspezifische Kenntnisse und Kompetenzen erforderlich. Daher haben alle Mitarbeiter Grundkenntnisse im systemischen Denken und Handeln. Sie werden den allgemeinen Aufgaben in der sozialpädagogischen Familien- und Einzelbetreuung gerecht und handeln gemäß unserer Leitlinien. Die angewandten Methoden sind allen Mitarbeitern bekannt. Sie werden fortlaufend geschult, um sie zu intensivieren. Darüber hinaus haben sie unterschiedliche Kenntnisse und Fertigkeiten, um auf spezielle Probleme eingehen zu können. Zur Qualitätssicherung der Hilfen schulen wir uns regelmäßig weiter und reflektieren unsere Arbeit:
|