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Flexible - Hilfen - Weyhausen

Jugendhilfe

Im Rahmen der Jugendhilfe bieten wir Hilfen nach den §§ 27, 31,35, 35a   SGB VIII  an.

Um diesen Hilfen  gerecht zu werden sind unterschiedliche pädagogische und fachspezifische  Kenntnisse und Kompetenzen erforderlich.

Daher haben alle Mitarbeiter Grundkenntnisse im systemischen Denken und Handeln. Sie werden den allgemeinen Aufgaben in der sozialpädagogischen Familien- und Einzelbetreuung gerecht und handeln gemäß unserer Leitlinien.

Die angewandten Methoden sind allen Mitarbeitern bekannt. Sie werden fortlaufend geschult, um sie zu intensivieren.

Darüber hinaus haben sie unterschiedliche Kenntnisse und Fertigkeiten, um auf spezielle Probleme eingehen zu können.

Zur Qualitätssicherung der Hilfen schulen wir uns regelmäßig weiter und reflektieren unsere Arbeit:

  • -  Regelmäßige Supervision (monatlich ca. 4 Std.)
  • -  Kollegiale Fallberatung  (alle Mitarbeiter sind in dieser Methode ausgebildet)
  • -  ca. 30 Std. durch interne Schulungen mit externen Referenten
  • -  ca. 20 Std. durch interne Schulungen durch eigene Mitarbeit mit speziellen Kompetenzen
  • -  Teilnahme  an öffentlichen Veranstaltungen und Vorträgen
  • -  Mitarbeit in Netzwerken
  • - Regelmäßige Dokumentation der Arbeit

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