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Die Hilfe wird Kindern und Jugendlichen gewährt wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die gesundheitliche Einschränkung muss durch eine Stellungnahme: 1. eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, 2. eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder 3. eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, beurteilt werden. Die Stellungnahme ist auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen deutschen Fassung zu erstellen. Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht.
Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall auch als ambulante Form gewährt.
Unsere Zielgruppe: Weibliche und männliche Jugendliche ab ca. 14 Jahren und junge Volljährige bis zu 21 Jahren, die in einer problembelasteten Lebenssituation stehen, die Entwicklungsprobleme haben, die Hilfen bei der Verselbständigung benötigen. Die freiwillige Annahme der Hilfe ist Voraussetzung.
Die Grundlagen sind hier: - Lebensweltorientierung Die Hilfe setzt im Lebensumfeld an, in dem sich der Jugendliche, junge Volljährige (bis 21 Jahren) lebt bzw. steht. Familiäres und soziales Umfeld sowie das soziale Netzwerk und eine systemische Sichtweise werden mit einbezogen. Die Betreuung führen wir im Lebensraum des Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen durch. Die problemverursachenden Faktoren sollen im Mittelpunkt stehen, nicht aber die Verhaltensauffälligkeiten. - Individualität und Flexibilität Die ambulante Betreuung ist flexibel und individuell auf den jeweiligen Hilfebedarf anzupassen. Dies umfasst: - den zeitlichen Umfang - die methodischen Ansätze - den Ort der Betreuung (in der Regel bei den Eltern oder in eigener Wohnung) - die zeitliche Einteilung (Hilfe dann, wenn ein Bedarf erforderlich ist) - Kontinuität Die Hilfe wird von einem Mitarbeiter durchgeführt. Eine Krankheit- und Urlaubsvertretung ist sicher gestellt. Bei komplexer Problematik kann auch ein Tandem eingesetzt werden. - Ressourcen- und Lösungsorientierung Die individuellen Ressourcen des familiären und sozialen Umfeldes sowie des Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen werden aktiviert, ausgebaut und stabilisiert, im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“. Gemeinsam mit dem Jugendlichen oder jungen Volljährigen werden Lösungswege erarbeitet, um die eigene Handlungskompetenz schrittweise zu erweitern. Zu Beginn der Hilfe wird der zeitliche Rahmen im Hinblick auf die zu erreichenden Ziele abgesteckt und im Verlauf jeweils angepasst, entsprechend den individuellen Möglichkeiten und der jeweils aktuellen Lebenssituation. - Teilhabe Die Inhalte der Betreuung werden mit den Jugendlichen und ihren Eltern bzw. den jungen Volljährigen zusammen entwickelt. Eine anfängliche Motivation, ein gewisses Maß an Bereitschaft, die auch aus einer äußeren Zwangssituation entstanden sein kann, ist als Voraussetzung erforderlich. Diese vorhandene Motivation zur Zusammenarbeit und Veränderung weiter auszubauen ist ein Teil der Hilfe.
Im übrigen verweisen wir auf unsere Beschreibungen der Hilfen nach § 35 und 31 SGB VIII
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