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Flexible - Hilfen - Weyhausen

Jugendhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 27  Abs. 2, § 31 SGB XIII

 

Im Rahmen der  SPFH  soll die Hilfe eine intensive Begleitung der Familie sein.

Das ambulante Angebot richtet sich an die ganze Familie und basiert auf das freiwillige Einlassen und Mitwirken der Familie.

Inhalte sind

    Begleitung der Familie in ihren Erziehungsaufgaben

    Hilfen bei den Alltagsproblemen

      - bei der Lösung von Konflikten und Krisen

      - beim Kontakt mit Behörden und Institutionen

      - zur Selbsthilfe

       

Zielgruppen können sein

      - Alleinerziehende Elternteile mit Kind,

      - Stieffamilien (Patchworkfamilien),

      - Familien (Kernfamilien) mit einem oder mehreren Kindern,

    die sich schon längere Zeit  unter schwierigen materiellen Lebensbedingungen und familiären Belastungen befinden und dadurch Ihrem
    Erziehungsauftrag nicht mehr nachkommen können.

    Die Probleme bzw. der Hilfebedarf ist hier oft sehr komplex und stellt hohe Anforderungen an den Familienhelfer/in.

    Arbeitsfelder innerhalb der Familie sind nach unseren Erfahrungen:

      - Ehe und Paarproblem mit Auswirkungen auf das Familiensystem

      - Erziehungs- Beziehungsprobleme

      - schwierige Wohnverhältnisse (Ordnung, Sauberkeit, Raummangel, Ausstattung usw.)

      - Arbeitslosigkeit und damit verbundenes niedriges Einkommen sowie Verschuldung

      - niedrige oder keine Bildungsabschlüsse (Schule, Beruf)

      - Schulschwierigkeiten der Kinder und Jugendlichen (Schulverweigerung oder unregelmäßiger Besuch, Lernschwierigkeiten,  Ausstattung mit Lernmaterial)

      - Entwicklungs- und Verzögerungsschwierigkeiten

      - extreme Unterversorgungssituationen (mit Gefahr nach § 8a SGB XIII Situationen)

      - Vernachlässigung der Kinder  (§ 8a SGB XIII Situationen)

      - Suchtprobleme bei einem oder mehreren Familienmitgliedern

      - Psychische Erkrankungen bei einem oder mehreren Familienmitgliedern

     

Unsere Ziele

    Wir verstehen dieses Angebot als eine  Hilfe zur Selbsthilfe  im Rahmen einer praktisch orientierten Lebenshilfe. Die Hilfe orientiert sich hier an den notwendigen
    Bedürfnissen der Familie. Dies sind zum einen Lösungen und Verringerungen der aktuellen Schwierigkeiten im inneren und äußeren Kontext.

    Zum anderen muss die Selbsthilfe so aktiviert werden, dass sich Erfahrungen und Ressourcen ausbilden, um für die Zukunft mehr Zuversicht, Kenntnisse und
    Möglichkeiten zu haben, mit auftretenden Schwierigkeiten umgehen zu können.

    Die Familie soll ein gewisses Maß an Problemeinsicht entwickeln und Veränderungsbereitschaft zeigen. Dies sind wichtige Grundlagen für das Gelingen der Hilfe.

     

Aufgaben:

    Die zentrale Aufgabe sehen wir in der Unterstützung der Familien bei Veränderungen. Es soll den Familien ermöglicht werden, hinsichtlich der Erziehungsaufgaben,
    der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen besser zurecht zu kommen.

    Die Aufgaben der Familienhilfe können wie folgt beschrieben werden

      - die familiären Ressourcen sollen soweit wie möglich und notwendig unterstützt, gefördert und stabilisiert werden

      - lebenspraktische Aufgaben sollen soweit begleitet werden, dass Kinder, Jugendliche und Personensorgeberechtigte ihren Lebensalltag angemessen,
        selbständig und eigenverantwortlich gestalten können. Die Erziehung der Kinder/Jugendlichen soll sowohl im innerfamiliären als auch im außerfamiliären
        Bereich in geeigneter Form unterstützt und begleitet werden, um eine positive Entwicklung der Kinder zu fördern

      - das soziale Umfeld soll einbezogen werden und die vorhandenen örtlichen Ressourcen sollen für die Familie sichtbar und nutzbar gemacht werden.

     

Arbeitsansätze:

    Die Arbeitsansätze sind durch unser Leitbild des Tun`s geprägt, beratende Gespräche, modellhaftes Handeln und Verhalten, sowie praktische Hilfen stehen
    im Vordergrund. Hierdurch soll die Hilfe zur Selbsthilfe gefördert werden, aber auch aktuelle Probleme verringert werden um das selbstständige Verhalten für
    Lösungen bei Krisen und Konflikten zu stärken.

    Um dieses Ziel zu erreichen sind Methoden aus unterschiedlichsten sozialpädagogischen Bereichen erforderlich. Hinzu kommen Kenntnisse im Recht und
    therapeutische Grundkenntnisse. Die Hilfe stellt keine Therapie dar.

    Dies sind Methoden aus:

    - Anamnese und Erstellung einer Sozialraumanalyse

    - Biografie- und Geogrammarbeit

    - Systemisches Denken und Handeln  (Familienkonferenz, Familienbrett, Familienaufstellung)

    - Erziehungsberatung (Stärkung des Erziehungsverhalten mit PEP)Partner- und Eheberatung (systemische lösungsorientierte Beratung)

    - Beratung einzelner Familienmitglieder

    - Beratung über das Familiensystem hinaus, zum Beispiel Großeltern, andere Personen die mit im Haushalt leben

    - Erstellen von Selbsthilfeplänen, einschließlich alltagsstrukturierenden Hilfen (z.B. Haushaltsbuch)

    - Unterstützung im schulischen oder berufsbildenden Bereich

    - Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden

    - Unterstützung und Vermittlung zu anderen speziellen  Beratungsstellen und Hilfen (Ärzte, Krankenhaus, Schuldnerberatung)

    - Unterstützung bei der Integration in das soziale Umfeld (Vereine, Freizeitstätten), Kontakte zu Nachbarn, Vernetzung von Kinderkrippe, Kindergarten, Schule

    - Gruppenpädagogische Angebote im Rahmen der Hilfe (Freizeitgestaltung, Gruppenerlebnisse, Ferienaktionen)

    Diese intensive Betreuung findet weitestgehend im häuslichem Lebensbereich oder Umfeld der Familie statt.

    Gruppenangebote und Gespräche können in unseren Räumen stattfinden um die Präsenz in der Familie zu verringern, insbesondere auch in der Ablösungsphase.

    Die Hilfe ist zeitlich begrenzt. Sie ist in der Regel auf ca. 2 Jahre angelegt.

    Startphase: (ca. 3 Monate)  

    Hier lernen wir die Familie kennen. Ein Vertrauensaufbau beginnt, der Hilfebedarf wird  ermittelt und mit Familie, Jugendamt und Leistungsanbieter ein
    Hilfeplan erarbeitet.

    Hauptphase: (ca. 1,5 Jahre)  

    Während dieser Zeit finden die intensiven Hilfen laut Hilfeplan statt. Halbjährlich finden Hilfeplan im 6 Monateabstand statt.

    Hier wird die Wirksamkeit der Hilfe überprüft und gegebenenfalls angepasst. Der Hilfeplan wird fortgeschrieben.

    Der Familienhelfer zieht sich im letzten Drittel phasenweise zurück um zu eruieren

    Schlussphase: (ca. 3 Monate)

    Die Familie ist in der Lage auf auftretende Probleme adäquat zu reagieren und löst diese.

    Der Helfer greift nur noch korrigierend ein und die Kontakte nehmen deutlich ab.

    Die Familie soll jetzt in der Lage sein, ihre Eigenständigkeit ohne Hilfe wahrzunehmen.

    Ende der Hilfe.

     

    Um dieser Aufgabe gerecht zu werden sind unterschiedliche pädagogische und fachspezifische  Kenntnisse erforderlich, die nur schwer von einem
    Mitarbeiter geleistet werden können.

    Wir haben daher diese Hilfen in Arbeitsschwerpunkte und Problembereiche aufgeteilt.

     

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