Grundlagen Die sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII wird wie folgt beschrieben:
"Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen ab 14 Jahren gewährt werden, die eine intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Bedürfnisse des Jugendlichen stehen hier im Vordergrund und im Kontext seines Lebensraum. Unter Lebensraum verstehen wir die Integration in das bestehende Familiensystem oder bei einem alter von mindestens 16 Jahre, die Verselbstständigung in eine eigene Wohnung oder andere Lebensgemeinschaften.
Die Betreuung ist einzelfallzentriert, da Jugendliche oder jungen Volljährige in akut gefährdenden und stark problembelasteten Situation befinden. Andere Hilfsangebote nicht wirken, ist dieses intensive und individuelle Betreuungsarrangement zur Unterstützung bei der Lebensbewältigung nötig.
Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist eine eigenständige und gleichwertiges Leistungsangebot im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Das Betreuungskonzept beruht auf Freiwilligkeit und Kontinuität.
Die Hilfe ist individuell nach den besonderen Lebensumständen des jungen Menschen ausgestaltet, sie reagiert flexibel auf Veränderungen und passt sich den aktuellen Situationen an. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist dabei ein pädagogisch stark individualisierter und zeitintensiver Betreuungsansatz. Dieser wird in der Hilfeplankonferenz festgelegt und fortgeschrieben.
Zielsetzung Sozialpädagogische Einzelbetreuung verfolgt das Ziel der sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung des jungen Menschen.
Die Umsetzung dieser Zielsetzung soll sich immer bei der sozialpädagogischen Einzelbetreuung an den Besonderheiten des Einzelfalles orientiert sein. Sie muss daher als ein angestrebter Idealzustand verstanden werden, dem sich die Betreuung oft nur über Umwege und individuelle Zielanpassungen schrittweise annähern kann.
Daher konzentrieren sich die Ziele, die der sozialpädagogischen Einzelbetreuung durch die Zielgruppe vorgegeben sind, im wesentlichen auf die Stärkung der psychosozialen Kompetenzen und die Stabilisierung der Persönlichkeit des jungen Menschen.
Dadurch soll eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Es müssen Gefährdungen und entwicklungsbedingten Krisen wesentlich reduziert werden . Die individuellen Ziele werden im Rahmen Hilfeplanverfahren festgelegt.
Leistungsinhalte Die sozialpädagogische Einzelbetreuung soll in dem Lebensumfeld des jungen Menschen unter Einbezug der vorhandenen und nutzbaren sozialen Ressourcen stattfinden. Hierbei soll auch auf andere lebenspraktische Hilfen unter Nutzung weiterer Leistungen der Jugendhilfe und anderer Träger ausgerichtet werden, um die formulierten Ziele zu erreichen.
Die Hilfe wird gemäß unseres Leitbildes durchgeführt. Gesprächs- und handlungsorientierte Hilfen stehen hier im Vordergrund.
Sie soll intensive Hilfestellung bei persönlichen Problemen und Notlagen bewältigen. Auch und insbesondere der Erhalt des Lebensraums steht im Vordergrund, dies kann der Verbleib im Elternhaus sein, als auch der Erhalt einer eigenen Wohnung bzw.
Beschaffung. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht ebenfalls der Fokus auf geeignete schulische und berufliche Maßnahmen. Auch die Sicherung des Lebensunterhaltes ist hier von Bedeutung. Sinnvolle Freizeitgestaltung und Integration im Lebensraum des jungen Menschen dürfen nicht außer acht gelassen werden.
Arbeitsformen Um den Inhalten und Ansprüchen des § 35 SCG VIII und eine erfolgsorientierte Hilfe zu gewährleisten, stellen wir nachstehende Hilfen, an den Bedürfnissen des Klienten orientiert in den Vordergrund:
- zu Beginn stehen die Vertrauensbildende Maßnahmen im Vordergrund, durch aufsuchen des jungen Menschen und gegebenenfalls seiner Familie
- Klärung und Begleitung aktueller Krisen im Lebensraum und Umfeld
- Klärung des aktuellen Hilfebedarfs
- Hilfe bei Ablöseprozessen aus der Familie, anderen Betreuungsformen, bzw. anderen Sozialkontakten
- eigenverantwortliche Lebensführung
- Lebenspraktische Hilfen
- Hilfen bei Problemen in Schule, Ausbildung Beruf
- Hilfen bei der Selbst- und Perspektivempfindung (Selbst- und Fremderfahrungen unter Aktivierung von den individuellen Kompetenzen und Ressourcen
- Hilfen bei der Lebensbewältigung (Vermittlung zwischen Anforderungen der Realität und den subjektiven Möglichkeiten des jungen Menschen) - Stützung und Aufbau eines sozialintegrativen Kontaktnetzes, - Förderung zur Übernahme von Verantwortung für sich und sein Lebensumfeld - Die Hilfe ist gem. des § 35 SGB VIII eine Einzelfallhilfe und orientiert sich an Leistungsinhalten sowie an den Bedürfnissen des jungen Menschen. Sie kann während des Hilfsangebotes und den Einzelprozessen variieren, auf die wir uns einstellen können und müssen. Dispositionen, Stärken, Interessen und Bedürfnissen des jungen Menschen stehen immer im Vordergrund, soweit das Wohl des Klienten berücksichtigt wird und der Beziehungsarbeit nicht abträglich ist. Diese Hilfe wird durch den Hilfeplan projektiert und dokumentiert.
Die Arbeit beruht auf einer Vertrauensbasis und ist Grundlage der Hilfe. Geschlechtsspezifische Besonderheiten müssen beachtet werden. Distanz und nähe zum Klienten müssen ausgewogen sein und den professionellen Methoden angepasst sein. Dies bedeutet für den Helfer die Balance von parteilicher Moderation zwischen dem Klienten und den gesetzlichen Ansprüchen, soziale und gesellschaftlichen Forderungen hält. Bei diesem Prozess handelt es sich um lebenspraktische und kommunikative Hilfe. Es ist hier dabei eine Überforderung zu vermeiden. Ziele und deren Prozesse sollen daher immer wieder angepasst werden.
Die Hilfe ist auf längere Zeit angelegt. Wir stellen sicher, dass die Betreuung auf Kontinuität des Helfers und der Methoden angelegt ist. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Hilfen mit dem jungen Menschen abgestimmt wird.
Die Hilfe ist nicht ortsgebunden und beginnt in der Lebenswelt des jungen Menschen. Das heißt, sie findet dort statt, wo er sich aufhält.
Bei der Kontaktaufnahme soll der junge Mensch für die Hilfe motiviert werden, alte soziale Bindungen müssen berücksichtigt werden um ihn in ein neues akzeptiertes Umfeld zu begleiten, die dann die Hilfe effektiv fördert oder ermöglicht. Rückfälle und nicht einhalten von Absprachen sind Bestandteil von Methoden, während der gesamten Hilfe.
Im Ablösungsprozess sollen soziale Kontakte im Lebensumfeld die Vertrautheit zum Helfer ersetzen. Schulische und berufliche Maßnahmen sollen gesichert sein und ein verlässliches Umfeld an Sozialkontakten.
Mitarbeiter Die „Flexiblen Hilfen Weyhausen“ stellen für diese Arbeit Helfer mit hoher sozialer und fachlicher Kompetenz zur Verfügung.
Supervision, kollegiale Beratung sowie entsprechende Fort- und Weiterbildungen sind selbstverständlich. Unterstützung zur fachlichen Kompetenz und Fragestellungen sind im Team selbstverständlich. Vertretungen im Krankheitsfall oder Urlaub sind sicher gestellt.
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